Weniger zahlen als Selbstständiger im Alter

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Wer als Selbstständiger in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist muss zumeist  auf Miet- und Kapitalerträge entsprechende Beiträge zahlen. Ist man allerdings bereits im Ruhestand kann man dies ändern und alleine dadurch schon mehrere hundert Euro im Jahr weniger bezahlen!

Viele gesetzlich krankenversicherte Selbstständige können ihre Beiträge im Alter stark senken. In manchen Fällen geht das bis zu einer Ersparnis von 800 EUR und mehr.

Was steckt hinter dieser Behauptung? Es geht in Wahrheit um das Zusammenspiel von gesetzlicher Kranken- und Rentenversicherung. Denn viele Selbstständige zahlen – anders eben als der Großteil der Angestellten – auch im Ruhestand auf alle Einkünfte Kassenbeiträge, etwa auch auf Miet- sowie Kapitalerträge. Inklusive der in der Vergangenheit oftmals gestiegenen zusätzlichen Beiträge können somit bis zu 18 Prozent auf monatliche Einkünfte bis 4237,50 Euro (Bemessungsgrenze) anfallen. Das entspricht in etwa 750 Euro im Monat für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung.

Es geht aber auch günstiger: Um das zu erreichen müssen sich Selbstständige mit Aufgabe ihrer hauptberuflichen Selbstständigkeit den Anspruch auf eine gesetzliche Rente sichern. Und mag sie übrigens noch so gering sein. Des weiteren müssen sie ausreichend lang Mitglied einer gesetzlichen Kasse gewesen sein. Denn dann fallen auf Miet- sowie Kapitalerträge eben KEINE Krankenkassenbeiträge mehr an.

Wie kommt das? Es liegt an den besonderen Klauseln der gesetzlichen Krankenversicherung im Alter. Einmal im Ruhestand, können gesetzlich Versicherte in die Krankenversicherung der Rentner aufgenommen werden. Achtung: Dabei handelt es sich nicht um eine eigene Versicherung, sondern um einen Versicherungsstatus bei einer der gesetzlichen Kassen

Hat ein Versicherter diesen Status, zahlt er seine Kassenbeiträge nur auf Renten, vergleichbare Bezüge wie Betriebsrenten oder Direktversicherungen und selbstständige Arbeitseinkommen, die er als Rentner nebenberuflich erzielt. Mieterträge oder Kapitaleinkünfte bleiben hingegen davon unberührt.

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